T-Online Vertragsänderung rechtswidrig
Vor etwa zehn Monaten hat T-Online seine Vertragskonditionen geändert, genauer gesagt, es wurden Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen neu geregelt. Darüber informiert wurde der Kunde per E-Mail. Angenommen wurden dies dadurch, dass er auf die Mail nicht antwortete, was Anlass für die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs war, T-Online zunächst abzumahnen und schließlich dagegen zu klagen.
"Schweigen im Rechtsverkehr bedeutet grundsätzlich Ablehnung eines Vertragsangebots. Gleiches gilt für den hier vorliegenden Fall des Angebots einer Vertragsänderung", wie die Richter des Frankfurter Landgerichts nun festgestellt haben, so heise online.
Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht, T-Online hat bereits Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt.
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"Schweigen im Rechtsverkehr bedeutet grundsätzlich Ablehnung eines Vertragsangebots. Gleiches gilt für den hier vorliegenden Fall des Angebots einer Vertragsänderung", wie die Richter des Frankfurter Landgerichts nun festgestellt haben, so heise online.
Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht, T-Online hat bereits Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt.
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Der Tester - 10. Mär, 17:50
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